Ayşe Bozdogan
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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Mit Beginn des Jahres 2011 wurde ein Bildungs- bzw. Teilhabepaket verabschiedet, das den Kindern von Geringverdienern  ermöglichen soll, Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten.

Dieses Angebot kommt nur für Kinder und Schüler in Betracht, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Volljährige Kinder haben keinen Anspruch auf diese Leistungen. Mit der Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit soll es Kindern ermöglicht werden, in Vereinen Mitglieder zu werden, um  somit Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen bzw. halten zu können.

Die Kinder werden mit maximal 15 Euro je Monat aus dem Bildungspaket bezuschusst. Dieser Betrag kann beispielsweise eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in Vereinen.

Die Antragsteller können - je nach Anspruchsgrundlage - beim Sozialamt der Stadt Meerbusch oder bei der ARGE -  einen Nachweis über die bereits erfolgte Zahlung der Mitgliedsbeiträge einreichen. Als Nachweis dient, die von uns ausgestellte Rechnung in Verbindung mit dem jeweiligen Kontoauszug. Gern quittieren wir auch in unserer Geschäftsstelle auf der Rechnung den Geldeingang. Die im voraus übernommenen Kosten werden dann direkt vom Sozialamt oder von der ARGE an den Antragsteller erstattet.
 

Wir bitten um Verständnis, dass dies die Vorgehensweise ist, die der geschäftsführende Vorstand des Vereins beschlossen hat.

 

Weitere Informationen finden sich auch unter: