Aktuelle Coronalage

Gültige Bestimmungen

19.02.2022 - Gemäß der seit dem 19.02.2022 wirksamen Fassung der Corona-SchVO NRW vom 11.01.2022 ergeben sich neue Regelungen für unseren Vereinssport, die wir im Folgenden näher erläutern und auch auf die Orientierungshilfe des LSB NRW verweisen:

Zugangsbeschränkungen

  • Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen gilt derzeit die 2G+-Regel für alle, die  16 Jahre oder älter sind. Dies bedeutet, dass alle Personen bei der gemeinsamen Sportausübung in Innenräumen, vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet sein müssen. Der offizielle Negativ-Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein. Ausnahmeregelungen - siehe unten.
  • Kinder und Jugendliche, jünger als 18 Jahre, sind von Beschränkungen auf 2G und 2G+ ausgenommen. Schüler*innen gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen; Nicht-Schüler*innen benötigen einen negativen Testnachweis. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Begleitpersonen, die 16 Jahre oder älter sind und mit Kindern aktiv am Eltern-Kind-Turnen teilnehmen, unterliegen ebenfalls der 2G+-Regel, es sei denn, sie fallen unter die gesetzlichen  Ausnahmeregelungen - siehe unten.
  • Für unser Kinder-Skitraining 2021/2022 gilt in der gesamten Skihalle Neuss die 2G+-Regel, es sei denn, es greifen die gesetzlichen  Ausnahmeregelungen - siehe unten. Vorschulkinder und Schüler*innen gelten bis zum einschließlich 15. Lebensjahr als getestet.
  • Zuschauer und Personen, die Kinder zum / vom Training bringen / abholen, unterliegen der 2G-Regelung.
  • Offizielle aktuelle Testnachweise von Arbeitgebern werden anerkannt.

Ausnahmeregelungen

  • Personen mit Auffrischungsimpfung > Kein Test erforderlich
    Als Auffrischungsimpfung gilt immer die dritte Impfung - gilt auch für Erstgeimpfte mit Johnson & Johnson
  • Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung min. 14 Tage und max. 90 Tage zurückliegt > Kein Test erforderlich
  • Genesene, deren Infektion min. 28 Tage und max. 90 Tage zurückliegt > Kein Test erforderlich
  • Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die min. eine zusätzliche Impfung haben > Kein Test erforderlich
  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können > Offizieller aktueller Negativ-Testnachweis erforderlich
  • Teilnehmer am Ligaspielbetrieb, die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen > Übergangsweise kann als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test  - nicht älter als 48 Stunden -  als Nachweis verwendet werden

Zugangskontrollen

  • Alle Trainer*innen, für die keine o. g. Ausnahmeregelung gilt,  senden bitte vor jedem Trainingseinsatz einen aktuellen offiziellen Negativ-Testnachweis an die info@tura-buederich.de!
    Unter der Maßgabe der Gleichbehandlung von Teilnehmer*innen und Trainer*innen haben sich der Vorstand und der Vereinsarzt auf diese, über die CoronaSchVO hinausgehende, Vorgehensweise verständigt.
  • Um den Kontrollaufwand durch die Trainer*innen möglichst zu begrenzen und einen ordentlichen Trainingsbetrieb zu gewährleisten, gilt gemäß Beschluss des Vorstands, dass am Training nur teilnehmen darf, wer seinen aktuellen Impfstatus bzw. Genesungsstatus oder sein Attest  der Geschäftsstelle übermittelt hat. Diese Dokumente werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle geprüft und nicht durch die Trainer*innen vor Ort!
  • Überprüfte Mitglieder sind auf den Zugangslisten erfasst, welche die Trainer*innen auf ihren Mobiltelefonen von der Geschäftsstelle vor jedem Trainingsbeginn tagesaktuell erhalten.
  • Die Trainer*innen bzw. die Verantwortlichen der Abteilung, müssen nur noch die offiziellen aktuellen Negativ-Testnachweise der Personen kontrollieren, die ausdrücklich auf den Listen markiert sind.
  • Auswärtige Gäste im Ligaspielbetrieb sind von den Abteilungsverantwortlichen mit der CovPassCheck-App hinsichtlich 2G zu kontrollieren und zusätzlich sind die aktuellen Negativtests zu überprüfen, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt.
  • Zuschauer sind in den Hallen momentan nicht gern gesehen, denn der Kontrollaufwand geht zu Lasten der Trainingszeit.
  • Personen, die Kinder zum Training bringen oder vom Training abholen, warten bitte auch draußen, um den Kontrollaufwand für die Trainer zu reduzieren.

Maskenpflicht

  • In den Innenräumen müssen mindestens medizinische (OP)-Masken, besser FFP2-Masken getragen werden.
  • Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.
  • Während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.
  • Nicht immunisierte Trainer*innen und nicht immunisierte ehrenamtlich Tätige müssen permanent eine mindestens medizinische (OP-)Maske tragen.
  • Bei mehr als 20 Teilnehmenden bei Eltern-Kind Angeboten müssen die Begleitpersonen mindestens medizinische (OP)-Masken tragen.

Zudem ist stichprobenartig mit einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden und die städtischen Hausmeister zu rechnen. Auf Verlangen sind die Immunisierungsnachweise und amtlichen Ausweispapiere vorzuzeigen.

Bitte erspart den Übungsleiter*innen unnötigen Kontrollaufwand, indem nur die bereits überprüften Teilnehmer*innen und Trainer*innen die Gebäude betreten und alle Nichtmitglieder bitte draußen bleiben.